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Hygieneschulung - Bundeskabinett beschließt VIG-Novelle

Bundeskabinett hat am 20. Juli den Entwurf zur Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet


Das Bundeskabinett hat am 20. Juli den Entwurf zur Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet. Durch das Gesetz erlangt der Verbraucher erweiterte Informationsansprüche über verbraucherrelevante Sachverhalte gegenüber den Behörden, etwa zu Verstößen gegen das Kennzeichnungs- oder Hygienerecht. Mit der Novelle sollen die Verfahren zur Anhörung betroffener Wirtschaftsunternehmen und die Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gestrafft und damit noch effizienter ausgestaltet werden. Für den Antragsteller bedeutet das: schneller, umfassendere und günstigere Informationen. Während bisher verbindlich eine Frist zur schriftlichen Anhörung von einem Monat galt, können Anhörungen zukünftig auch kurzfristig und mündlich erfolgen. Bei Rechtsverstößen und in anderen besonders dringlichen Fällen kann von den zuständigen Behörden sogar ganz von einer Anhörung abgesehen werden. Künftig gibt es einen formlosen Informationsanspruch – selbst eine Antragstellung durch E-Mail oder Telefon ist möglich. Das vereinfachte Verfahren soll mehr Nähe zum Bürger schaffen, so die Idee. Auch die Informationsansprüche als solche wurden erweitert: So können Verbraucher in Zukunft nicht nur – wie bisher – Informationen über Lebens- und Futtermittel und Bedarfsgegenstände sowie Wein erhalten, sondern auch über technische Verbraucherprodukte im Sinne des künftigen Produktsicherheitsgesetzes, etwa Informationen über Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel.
Künftig müssen außerdem die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung herausgegeben werden, sofern sie Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht. Bei Rechtsverstößen wird zusätzlich klargestellt, dass die komplette Lieferkette offengelegt werden muss. Generell gilt ab jetzt: Ein Geheimnisschutz kommt nicht in Betracht, wenn das öffentliche Interesse an einer Herausgabe der Information überwiegt. Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem die Konsequenzen aus der Dioxin-Krise Anfang des Jahres gezogen. Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden die Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zwingend zu veröffentlichen.
Auch alle sonstigen Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz, werden in Zukunft veröffentlicht, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Quelle: BMELV-Pressemitteilung Nr. 148 vom 20. Juli 2011.



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