9. Smiley-Projekt in Europa
Deutschland
Derzeit gibt es regional begrenzte Smiley-Projekte in Deutsch land, so in verschiedenen Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen, in Zwickau (Bundesland Sachsen) sowie in Berlin (dort jedoch derzeit nur im Bezirk Pankow). Alle Projekte laufen derzeit auf freiwilliger Basis, teilweise erfolgt eine Einstellung „negativer“ Betriebsbewertungen im Internet. Im Folgenden wollen wir Ihnen die einzelnen Projekte vorstellen:
Das Smiley Projekt in Berlin-Pankow
Der Smiley wird an Betriebe und gastronomische Einrichtungen vergeben, die bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene nachgewiesen haben. Das Unternehmen bekommt eine Urkunde und einen Aufkleber mit einem Logo. Seinen rechtlichen Ursprung hat das Projekt in dem 2008 novellierten Verbraucherinformationsgesetz (VIG), welches verschiedene Möglichkeiten derartiger Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zulässt. Demnach hat jede/r das Recht, Auskunft über die Ergebnisse der Kontrollen zu erhalten. Eine ähnliche Regelung wird in Dänemark seit Jahren erfolgreich praktiziert.
Der Smiley in Berlin-Pankow ist ein Versuch, der auf freiwilliger Basis und in kleinem Rahmen läuft. Das Interesse der Unternehmen ist aber eindeutig vorhanden. Die Erfahrungen sollen ausgewertet und dann an die anderen Bezirke weitergeleitet werden mit dem Ziel, die Smiley-Vergabe flächendeckend für die Hauptstadt einzuführen. Bisher müssen in Deutschland die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle nicht automatisch veröffentlicht werden. Die Beanstandungsquote im Gastronomiebereich liegt im Bezirk bei ungefähr 30 Prozent, der Großteil sind Hygienemängel. Dieser hohen Quote soll das Smiley-System entgegen wirken. Beratend stand dem Bezirksamt Pankow Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. zur Seite.
Grundlage für die Teilnahme am Smiley-System ist eine Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Inhaber des Lebensmittelbetriebes sowie die Erfüllung der Kriterien eines Bewertungsbogens im Zusammenhang mit einer amtlichen Kontrolle. Vorgesehen ist die "Verleihung" des Smileys bei einer Erreichung von 90 Prozent der Punkte.
Die Positivliste
In der Positivliste veröffentlicht das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow Betriebe, deren Inhaber mit dem Bezirksamt eine Vereinbarung über die Teilnahme am Smiley-System abgeschlossen haben und die mindestens 90 Prozent der im Bewertungsbogen vorgegebenen Punkte erreichen.
Die Negativliste
In der Negativliste veröffentlicht das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow Betriebe, die gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die mitgeltenden Rechtsvorschriften und gegen Rechtsakte der Europäischen Union (EU) verstoßen haben. Die veröffentlichten Verstöße erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Dies bedeutet, dass eine gewisse Schwere der Tat vorliegt. Kleinere Verstöße werden hier nicht veröffentlicht. Die Negativliste wurde erstmalig im Rahmen einer Pressekonferenz am Montag, dem 2. März 2009 veröffentlicht.
Quelle: http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/ordnung/smiley.html
Smiley-Projekt in Sachsen
Seit 2007 gibt es in Zwickau (Sachsen) den Smiley (Hygiene-Pass-Zwickau).
Dort wird bei Beanstandungen der Betrieb ebenfalls in einer Negativliste im Internet präsentiert. Die entsprechende Liste wird alle zwei Wochen aktualisiert.
Die Teilnahme in Zwickau ist ebenfalls auf freiwilliger Basis, bei derzeit über 300 Teilnehmern wächst der Druck zum Mitmachen. Der Hygiene-Pass soll ein zusätzlicher Anreiz zur Sauberhaltung sein.
Der „Hygiene-Pass Zwickau“ basiert auf einem Bonuspunktesystem, in dem die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Zwickau die kontrollierten Betriebe öffentlichkeitswirksam dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt über einen Aushang in den kontrollierten Objekten auf dem das Ergebnis der jeweils aktuellen amtlichen Kontrolle aufgeführt ist und ausschließlich nur vom amtlichen Überwachungspersonal ausgefüllt werden darf.
So können Lebensmittelunternehmer einen „Hygiene-Pass“ erhalten:
- Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen dem Unternehmer und dem Landkreis Zwickau
- Der Unternehmer verpflichtet sich zum Aushang der Tafel und zahlt eine Teilnahmegebühr von 15 € (einmalig); diese dient der Deckung der Materialkosten.
- Die Aushängetafel bleibt Eigentum des Amtes und kann vom diesem bei missbräuchlicher Verwendung wieder eingezogen werden.
Bei jeder amtlichen Kontrolle werden nach einem vorgegebenen Schema Hygiene-Punkte (max. 5) als Aufkleber angebracht bzw. als gelöscht entfernt, damit wird der aktuelle Stand des Hygieneniveaus exakt widergespiegelt. Das Datum der Kontrolle und das Signum des Kontrolleurs werden auf dem/den Kontrollpunkt/en vermerkt. Nach jeder Kontrolle kann es zu Auf- bzw. Abwertungen kommen. Die Verbraucher sind so immer über den aktuellen Hygienelevel in den jeweiligen Betrieben informiert.
Das Ziel ist nicht, dass jeder die volle Punktzahl erhält, sondern entscheidend ist die Bereitschaft der Unternehmer zur Teilnahme am System. Diese signalisieren so ihre öffentlichkeitswirksame Bereitschaft zur Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften und Hygienebestimmungen. Die Teilnehmer am „Zwickauer Hygiene-Pass“ werden im Internet veröffentlicht.
Die Kontrollfrequenz im Vergleich zur erforderlichen amtlichen Kontrolle ändert sich nicht, so dass kein erheblicher Mehraufwand für die Behörde entsteht und der Lebensmittelunternehmer nicht zusätzlich belastet wird.
Smiley-Projekt in Nordrhein-Westfalen
In 9 Kreisen und Städten in Nordrhein-Westfalen wird seit Herbst 2006 das Gütesiegel "Smiley" an Kneipen, Restaurants und Cafés vergeben, die bei Lebensmittelkontrollen gut abgeschnitten haben. Das Projekt läuft auf freiwilliger Basis. Das Projekt ist aus der hohen Beanstandungsquote von 19 Prozent (jeder 5. Betrieb) im Bereich der Gastronomie entstanden.
Im Oberbergischen Kreis wurde dieses Projekt nunmehr im März 2009 auf Handwerksbetriebe wie Bäckereien und Metzgereien erweitert. Ein "Smiley" für andere Betriebe, die mit Lebensmitteln und ihrer Verarbeitung zu tun haben, wie etwa Schlachthöfe oder Supermärkte, ist nicht vorgesehen. Derzeit sind ca. 250 Smileys vergeben.
Die Bundesländer Saarland und Baden-Württemberg denken angeblich ebenfalls über die Einführung eines Smiley-Systems nach.
Smiley-Projekt in Belgien
Das Smiley-Konzept in Belgien wurde im Jahre 2007 realisiert, nach Absprache mit den Fachbereichen, den Verbraucherverbänden und einigen Bürgergruppen.
Für den Smiley kann sich jeder LM-Unternehmer in Belgien bei der zuständigen Behörde anmelden. Diese beauftragt dann (auf Kosten des Antrag stellenden Unternehmens) ein akkreditiertes Institut (vergleichbar in Deutschland mit privaten Sachverständigen) mit der Durchführung eines Audits. Dieses Auditorium muss von der BELAC (belgische Organisation für die Akkreditierung) akkreditiert worden und von der FASNK (Fachbehörde für die Lebensmittelüberwachung) anerkannt sein.
Die Audits erfolgen hinsichtlich der Maßnahmen, die das betreffende Unternehmen im Rahmen der Lebensmittel-Sicherheit eingeführt und umgesetzt hat. Die entsprechenden Fachverbände erstellen Branchen-Leitfaden für Eigenkontrollen. Diese wiederum müssen von der zuständigen Fachbehörde (FASNK) genehmigt werden. Die Eigenkontrollen beziehen sich auf die gesamte Palette an Maßnahmen, die die LM-Unternehmer ergreifen, um sicherzustellen, dass die Erzeugnisse den Verordnungen zur Produktsicherheit und Produktqualität entsprechen und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
Die Ergebnisse dieser Audits werden dann mit den amtlichen Kontrollergebnissen der zuständigen Behörde zusammengeführt und auf Grund dieser beiden Einzeleinschätzungen erfolgt dann die Einstufung in das Smiley-System (Kategorie).
Bisher ist das in Belgien erst im Bereich der Gastronomie realisiert worden, soll aber auf alle Bereiche ausgeweitet werden.
Smiley-Projekt in Dänemark
In Dänemark werden die Verbraucher von der Veterinär-und Lebensmittelbehörde leicht verständlich mit Hilfe von Smileys über die Lebensmittelsicherheit informiert. Die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde "Fødevarestyrelsen“ untersteht dem Ministerium für Familie und Verbraucherangelegenheiten.
Seit dem 1. Oktober 2001 gibt es in Dänemark ein Labelsystem für alle, die gewerblich mit Lebensmitteln zu tun haben. Das ist im Lebensmittelgesetz "Lov om fødevarer" verankert. Alle 46.000 Verkaufsstellen von Lebensmitteln werden für den Verbraucher sichtbar mit einem Symbol gekennzeichnet, welches auf den ersten Blick einen Eindruck von der allgemeinen Lebensmittelsicherheit des Geschäftes geben soll. In Dänemark hat man sich für so genannte "Smiley-Symbole" entschieden. Alle Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und
Imbisse müssen ein "Smiley"-Symbol und den dazugehörigen Kontrollbericht gut sichtbar aushängen.
Diese Bewertungen der Geschäfte und Restaurants werden auch im Internet veröffentlicht. Die Eingabe des Suchbegriffs "Aldi" erbrachte im Februar 2006 zum Beispiel Bewertungen von 237 dänischen Aldi-Märkten. Von diesen waren 191 mit lachenden Smileys, 39 mit lächelnden Smileys, drei mit dem missgestimmten Smiley und vier mit dem unzufriedenen Smiley bewertet worden.
Auf der Internetseite der dänischen Behörde können auch jeweils bis zu vier zurückliegende Prüfberichte der Lebensmittelverarbeiter, -hersteller und -großhändler eingesehen werden.
Jeder Interessierte kann die behördlichen Lebensmittelwarnungen im Internet einsehen oder abonnieren. Dabei werden das Produkt mit seiner genauen Bezeichnung, der Hersteller sowie gegebenenfalls Herstellungszeitraum und/oder Chargennummer genannt.
Nach Angaben der dänischen Lebensmittelbehörde hat eine Umfrage ergeben, dass 79 Prozent der Dänen ein Restaurant nicht aufsuchen würden, wenn sie wissen, dass es mit einem schlechten Smiley gekennzeichnet ist.
Nach derselben Umfrage würden 56 Prozent der befragten Dänen ein Restaurant wieder verlassen, wenn sie nach Betreten des Restaurants den schlechten Smiley entdecken.
Die Internetseite der Behörde mit den Prüfberichten verzeichnet etwa 1.000 Zugriffe pro Tag. Damit sei sie eine der meistbesuchten dänischen Internetseiten.