Allergenkennzeichnung - LMIV - Muster-Speise-und-Getränkekarte

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Allergenkennzeichnung - LMIV - was ist bei der Erstellung einer Speise- und Getränkekarte zu beachten?

Werden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, ist es erforderlich, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gekennzeichnet und ggf. kenntlich gemacht werden. Als Lebensmittelunternehmer sind sie dafür verantwortlich.

Allgemeine Grundsätze

Erforderliche Angaben

Aufgrund der Vielzahl an Speisen und Getränken kann in diesem Rahmen nicht detailliert auf Kennzeichnung bzw. Kenntlichmachung aller möglichen Produkte eingegangen werden.

Werden Lebensmittel in/auf Speisen- und Getränkekarten oder –aushängen bzw. – tafeln, etc. angeboten, ist die erforderliche Kennzeichnung sowie ggf. Kenntlichmachung deutlich lesbar und nachvollziehbar für die Verbraucher den jeweiligen Lebensmitteln zuzuordnen.

Neben der allgemeinen Information über das angebotene Lebensmittel in der Speisen- und Getränkekarte, kann die Kennzeichnung und Kenntlichmachung der Lebensmittel auch dazu dienen, den Verbrauchern, die auf bestimmte Lebensmittel allergisch reagieren, frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich für ein ihnen verträgliches Lebensmittel zu entscheiden. 

Daher sind in den Speisen - und Getränkekarten folgende Angaben gesetzlich vorgeschrieben:

  • Verkehrsbezeichnung (einschl. Qualitätsmerkmale) 
  • Preise und ggf. die Mengenangabe (bei Getränken)
  • Zusatzstoffe und Allergene
  • ggf. zusätzliche Kennzeichnung (z.B. Verwendung von gentechnisch veränderten LM)

Im beigefügten Merkblatt finden Sie Hinweise zur richtigen Kennzeichnung in ihrer Speise- und Getränkekarte.

AnhangGröße
Merkblatt Muster-Speisekarte_neu-mit Hinweisen zur Allergenkennzeichnung.pdf71.69 KB