HACCP
HACCP-Konzept - Hazard Analysis Critical Control Point
Wir erstellen Ihr eigenes HACCP-Konzept:
Lebensmittelunternehmer sind gem. Artikel 5 der VO (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene verpflichtet, ein oder mehrere Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Weiterhin muss bei Veränderungen am Erzeugnis, am Herstellungsprozess oder den Produktionsstufen das Verfahren überprüft werden und das Verfahren in erforderlicher Weise angepasst werden.
Mit der Erstellung und Umsetzung eines solchen HACCP-Konzeptes fühlen sich jedoch kleine und mittlere Betriebe oftmals überfordert.
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Wer braucht ein HACCP-/ Eigenkontrollsystem?
- Bäckereien
- Metzgereien
- Gaststätten/Hotels
- Gemeinschaftsverpflegungen/Catering
- Lebensmittel-Dienstleister
- Eisdielen
- Einzelhandel
- Betriebsbegehung mit Berichtserstellung
- Erstellen eines HACCP-/ Eigenkontrollsystems unter Anwendung der rechtlichen Vorgaben
- Verifizierung des Systems
- Dokumentation und Check-Listen
Warum wenden wir das HACCP-System an?
Wie wird das HACCP-Konzept eingesetzt? (1)
Wie wird das HACCP-Konzept eingesetzt? (2)
Wie wird das HACCP-Konzept eingesetzt? (3)
Wie wird das HACCP-Konzept eingesetzt? (4)
Wie wird das HACCP-Konzept eingesetzt? (5)
Wie wird das HACCP-Konzept eingesetzt? (6)
Wie wird das HACCP-Konzept eingesetzt? (7)
- Bakterien
- Hefe- und Schimmelpilze
- Viren
HACCP - Hier finden Sie detaillierte Informationen:
Das HACCP-Konzept
H AZARD = Gefährdung, Gefahr für die Gesundheit
A NALYSIS = Analyse, Untersuchung der Gefährdung
C RITICAL = kritisch, entscheidend für die Beherrschung
C ONTROL = Lenkung, Überwachung der Bedingungen
P OINTS = Punktstellen im Verfahren
HACCP - Rechtliche Aspekte
Alle Unternehmen, die mit Lebensmitteln umgehen, haben eine besondere Sorgfaltspflicht. Diese Garantenstellung verpflichtet sie alles zu unternehmen, dass die von ihnen abgegebenen Lebensmittel sicher sind und eine korrekte Kennzeichnung aufweisen.
Noch bis in die neunziger Jahre war die Endproduktkontrolle durch Stichproben das zeitgemäße Mittel, um Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Auch die amtliche Lebensmittelüberwachung orientierte sich eher am Endprodukt.
Wurde eine Lebensmittelprobe beanstandet, war es jedoch Wochen nach der Probenahme meist schwierig, den Fehler im Prozess zu finden. Die Endproduktkontrolle bietet auch deshalb nur eine geringe Sicherheit, weil Lebensmittel anders als andere Stoffe selten homogen sind. Nicht jeder Fisch oder Apfel ist wie der Andere.
In der Lebensmittelindustrie wurde daher schon früh mit der Einrichtung von Qualitätssicherungs-systemen begonnen. Wenn ein Fehler schon bei der Produktion entdeckt wird, ist dies wirtschaftlicher und verhindert, dass der Verbraucher Grund für eine Reklamation hat. Später wurden aus Qualitätssicherungssystemen Qualitätsmanagementsysteme.
Qualität wurde nicht mehr „erkontrolliert“, sondern geplant. Ziel war es, nach vorher festgelegten Anforderungen stets eine gleiche Produktqualität zu erreichen. Die Lebensmittelsicherheit war dabei wichtigstes Kriterium. HACCP war daher oft in die Qualitätsmanagementsysteme der Unternehmen integriert.
Anders als in der Lebensmittelindustrie ist das HACCP - Konzept in kleinen und mittelständischen Unternehmen noch nicht in dem Maße umgesetzt, wie es für die Lebensmittelsicherheit wünschenswert wäre. Dabei ist das Risiko, an einem industriell hergestellten Lebensmittel zu erkranken, erheblich geringer als z. B. durch ein Menü im Restaurant.
Immerhin stammen 3/4 aller beanstandeten Essenproben aus Restaurants und Imbissbetrieben. Es ist daher erstaunlich, dass viele Gastronomiebetriebe immer noch nicht über ein funktionierendes HACCP - System verfügen.
Als Grund wird oft angeführt, dass das HACCP - Konzept für kleine Betriebe mit einem unverhältnismäßig großen Dokumentationsaufwand verbunden ist. Nachfolgend will ich Ihnen zeigen, dass das ein Vorurteil ist. Schon mit wenig Zeitaufwand ist die Dokumentation zu leisten und ein funktionierendes HACCP-Konzept zu installieren.
HACCP ist seit 1.1.2006 Pflicht!
Seit dem 1. Januar 2006 gilt die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene.
Alle Unternehmen, die mit Lebensmitteln umgehen, sind verpflichtet, ein komplettes HACCP- System einzuführen. Zwar war bereits nach der deutschen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ein Eigenkontrollsystem nach HACCP - Gesichtspunkten vorgeschrieben. Die Dokumentation der betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen war aber nicht ausdrücklich gefordert.
Seit 2006 müssen alle Lebensmittelunternehmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ihre HACCP-Dokumentation vorlegen können. Die EG-Hygiene-Verordnung löste die deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung ab. Nachfolgend wird auf die seit 2006 geltenden Vorschriften Bezug genommen.
HACCP – was ist das?
Als in den USA die Vorbereitungen für die bemannte Raumfahrt begannen, wurde für die Verpflegung der Besatzung ein System gesucht, das mit Sicherheit die Gesundheit der Raumfahrer während ihres Unternehmens gewährleistete. Eine Lebensmittelvergiftung während des Fluges hätte katastrophale Folgen gehabt. Daher entwickelte die NASA zusammen mit der Pillsbury Company (dem Lebensmittellieferanten) ein Null-Fehler-System für die Lebensmittelsicherheit, das HACCP-System.
HACCP heißt Hazard Analysis and Critical Control Points. Übersetzt etwa: Gefahrenanalyse und Festlegen von Lenkungspunkten.
Bei der Gefahrenanalyse geht es um die Betrachtung von Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher und um die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts. Schon bei der Auswahl von Lebensmitteln können Risiken vermieden werden. Anders als viele pflanzliche Lebensmittel bergen rohe tierische Lebensmittel ein viel größeres Gefährdungspotenzial
Es leuchtet ein, dass die Wahrscheinlichkeit nach dem Genuss von rohem Schweinemett an Salmonellen zu erkranken ungleich größer ist, als nach dem Verzehr von Teigwaren. Aber nicht nur das Lebensmittel spielt eine Rolle bei der Einschätzung von Risiken. Bestimmte Verbraucher-gruppen wie Kinder, alte und kranke Menschen sind viel häufiger Opfer von Lebensmittel-vergiftungen.
Übertriebene Angst vor Lebensmittelvergiftungen würde aber bewirken, dass nur noch bearbeitete Lebensmittel anstelle von frischen angeboten werden. Dann würden praktisch nur noch Convenience-Produkte vertrieben werden. Es ist aber ein Unterschied, ob ein Dessert mit Rohei im Altenheim angeboten wird – oder in einem gelenkten Prozess in einem Restaurant einem gesunden Erwachsenen serviert wird.
Nachdem Lebensmittel auf Gefahren betrachtet worden sind, geht es jetzt darum, einen gelenkten Prozess sicherzustellen. Am leichtesten zu lenken ist ein Prozess, bei dem das Lebensmittel unmittelbar nach der Herstellung verzehrt wird. Den Mikroorganismen fehlt dann einfach die Zeit, sich zu vermehren und dann in großer Zahl eine Lebensmittelvergiftung auszulösen.
Ein relativ risikoarmer Prozess ist daher die Herstellung von Pommes Frites in einem Imbiss. Wenn die Pommes Frites nach Kundenbestellung in einwandfreiem Fett bearbeitet und unmittelbar danach vom Verbraucher verzehrt werden, ist das Risiko einer Lebensmittelvergiftung praktisch null.
Das Gegenteil ist der Fall bei dem Angebot von Lebensmitteln auf Buffets. Hier können während des stundenlangen Angebots in den Lebensmittel vorhandene Keime durch unzureichende Kühlung wachsen oder Lebensmittel durch Kunden verunreinigt werden. Ein solcher Prozess erfordert eine gute Planung.
Negativbeispiel 1:
Eine Mitarbeiterin trägt beim Vorbereiten von Aufschnitt einen Ring.
Gefahr:
Eine gründliche Händereinigung ist nicht möglich. Es können krankmachende Keime auf Lebensmittel übertragen werden.
Maßnahmen:
- Schmuck (und auch Uhr) vor dem Arbeitsbeginn ablegen
- Personalschulung der Mitarbeiter
Negativbeispiel 2:
Ein Bistro in einer Tankstelle verkauft ein belegtes Brötchen mit einer eingebackenen Zigarettenkippe.
Gefahr:
Diese Verunreinigung verursacht Ekel beim Verzehr durch den Verbraucher.
Maßnahmen:
- Rauchverbot während der Produktion (Pausenräume in zumutbarer Nähe)
- Personalschulung und Kontrolle durch den Lebensmittelunternehmer
HACCP - Personalhygienische Maßnahmen:
Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten; sie müssen geeignete und saubere Arbeitskleidung und erforderlichenfalls Schutzkleidung tragen. Personen, die an einer Krankheit leiden, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, oder Träger einer solchen Krankheit sind, sowie Personen mit beispielsweise infizierten Wunden, Hautinfektionen oder Durchfallerkrankungen ist der Umgang mit Lebensmitteln und das Betreten von Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, generell verboten, wenn die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Kontamination/ Verun-reinigung besteht.
Betroffene Personen, die in einem Lebensmittelunternehmen beschäftigt sind und mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, haben dem Lebensmittelunternehmer Krankheiten und Symptome sowie, wenn möglich, deren Ursachen unverzüglich zu melden.
Stufen des HACCP-Konzepts
Nachdem mit einem funktionierenden Hygienemanagement die Basishygiene sichergestellt wurde, kann das betriebseigene Eigenkontrollsystem aufgebaut werden.
Stufe 1
HACCP - Gefahren ermitteln:
Ermittlung von Gefahren, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen.
Hier geht es darum, Gefahren (physikalische, chemische, biologische) zu ermitteln. Dies können Gefahren sein, die von bereits verunreinigten Lebensmitteln ausgehen oder durch einen unsicheren Prozess drohen.
HACCP - Welche Gefahren sind abzuwehren?
- Chemische Gefahren wie z. B. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Reinigungsmitteln
- Physikalische Gefahren durch z. B. Glas, Steine oder Metall
Biologische Gefahren wie z. B. Parasiten oder krankmachende Keime. Rohe tierische
Lebensmittel haben oft einen hohen Ausgangskeimgehalt (z. B. Hackfleisch).
Oder der Herstellungsprozess ist unsicher, weil die Zeit von der Anlieferung des Lebensmittels bis zur Abgabe zu lang ist. Erneutes Einfrieren bereits aufgetauter Lebensmittel oder langes Warmhalten von Speisen sind Beispiele.
Bei der Betrachtung der zu verarbeitenden Produkte sind „unkritische“ Lebensmittel von „kritischen“ zu unterscheiden. „Kritische Lebensmittel“ sind solche, die schnell verderben oder ohne ausreichende Erhitzung einen hohen Keimgehalt haben (Feinkostsalate, Roastbeef, Hackfleisch, Mett oder nicht durchgebratene Frikadellen). „Unkritische Lebensmittel“ sind solche, die auch ohne Kühlung oder Erhitzung relativ sicher sind (Kartoffeln, Gemüse, Brot). Diese Lebensmittel können bei der weiteren Betrachtung vernachlässigt werden.
Nachdem alle möglichen Gefahren benannt wurden, geht es darum, die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts, das Risiko, zu bewerten.
HACCP - Wie wird gelenkt?
Nachdem die Lebensmittel auf Gefahren betrachtet worden sind, muss ein gelenkter Prozess sichergestellt werden.
Produktionsstufen, die für die Lebensmittelsicherheit von besonderer Bedeutung sind, werden an Lenkungspunkten (CCPs=Critical Control Points) gesteuert. Ein Prozess ist umso sicherer, je weniger Lenkungspunkte er hat.
Im Vordergrund steht die Abwehr von Gefahren durch Mikroorganismen. Die meisten krankmachenden Keime vermehren sich im Temperaturbereich von + 10 bis + 65°C. Es geht also darum, diesen Bereich durch Kühlung zu unterschreiten oder durch Erhitzen zu überschreiten.
Beispiel 1:
Ein belegtes Brötchen wird bis zur Abgabe bei + 7° C gelagert. Hier wird Keimwachstum durch Kühlung unterbunden. Noch sicherer (und im Hinblick auf die Produktqualität vorteilhaft) ist die Herstellung auf Kundenanforderung (just in time). Dann müssen nur die kühlungsbedürftigen Zutaten und nicht das Brötchen selbst gekühlt werden.
Beispiel 2:
Rührei wird auf etwa + 70° C erhitzt, bis es fest ist und eventuell vorhandene Salmonellen abgetötet worden sind.
Es gibt noch weitere Methoden der Haltbarmachung von Lebensmitteln. Dazu gehören Trocknen, Räuchern, Salzen und Säuern. Sie kommen aber als Lenkungspunkte meist nicht in Betracht, weil sie das Lebensmittel verändern. Dem Gast in einem Restaurant ist z. B. mit einem Stück Trockenfleisch anstelle eines Schnitzels nicht gedient.
Negativbeispiel 3:
In der Metzgereiabteilung eines Lebensmittelsupermarktes wird Aufschnitt zum Verkauf vorbereitet. Eine Mitarbeiterin hat nach dem Toilettenbesuch ihre Hände nicht gewaschen.
Gefahr:
Krankmachende Keime können übertragen werden (Gesundheitsgefahr).
Maßnahmen:
- Lebensmittel (Aufschnitt) nicht mit den Händen berühren
- Sorgfältige Reinigung und Desinfektion der Hände nach dem Toilettenbesuch
- Personalschulung der Mitarbeiter
Negativbeispiel 4:
Die Personaltoilette befindet sich in einem unhygienischen Zustand.
Der Seifenspender ist defekt; es fehlt ein Desinfektionsspender.
Gefahr:
Eine wirksame Händereinigung des Personals nach dem Toilettenbesuch ist nicht möglich. Es können krankmachende Bakterien (z. B. Salmonellen, Escherichia Coli) auf Lebensmittel übertragen werden und sich dort unter günstigen Bedingungen erheblich vermehren und zu einer akuten Gesundheitsgefahr beim Verbraucher führen.
Maßnahmen:
- Tägliche Reinigung und Desinfektion
- Flüssigseife, Desinfektionsmittel, Einmalhandtücher täglich bereitstellen
- Tägliche Kontrolle und Dokumentation
Stufe 2
HACCP - Lenkungspunkte festlegen
Lenkungspunkte werden an Stationen des Prozesses vorgesehen, um eine Gefahr auszuschalten (z.B. Durcherhitzen von Hackfleisch, um vorhandene Keime abzutöten) oder auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren (z.B. Kühlung, um Keimwachstum zu verlangsamen)
Wichtig:
Durch Kühlung wird das Keimwachstum nur verlangsamt. Durch Kühlung werden Keime nicht abgetötet.
Typische Lenkungspunkte sind:
- Anlieferung oder Transport von Lebensmitteln
- Kühlung bei der Zwischenlagerung
- Ausreichende Erhitzung bei der Zubereitung
- Rasche Abgabe der Speisen nach der Herstellung
Bei den hier beschriebenen Prozessen spielen Temperatur und Zeit eine überragende Rolle.
Umsetzung des HACCP-Konzepts anhand von Beispielen
Menü im Restaurant
Als Tagesgericht soll in einem Restaurant Hähnchenkeule mit gemischtem Gemüse und Salzkartoffeln angeboten werden.
Gefahrenanalyse
(Lebensmittel und Prozess)
Salzkartoffeln sind Lebensmittel, die nur äußerst selten Grund für Beanstandungen sind. Auch Gemüse (hier Erbsen und Wurzeln aus TK) ist nicht als besonders kritisch anzusehen.
Die gefrorene Hähnchenkeule erfordert allerdings bei der Verarbeitung besondere Aufmerksamkeit. Beim Auftauen könnte das salmonellenhaltige Auftauwasser andere Lebensmittel verunreinigen.
Häufige Prozessfehler:
- Transport von Lebensmitteln in einem Fahrzeug ohne Kühlung
- Unzureichende Kühlung bis zur Zubreitung
- Langes Warmhalten von Speisen
- Verarbeiten überlagerter Lebensmittel
HACCP - Die Prozessstufen
1) Transport der verpackten Hähnchenkeulen in einer verschlossenen Kühlbox bei – 18° C
(Temperaturmessung bei der Anlieferung)
2) Lagerung der Hähnchenkeulen im Tiefkühlraum/in der Tiefkühltruhe bei – 18° C bis zur
Verarbeitung (Temperaturmessung täglich)
3) Auftauen der Hähnchenkeulen in einem sauberen Behälter
4) Reinigung und Desinfektion des Behälters nach de Auftauvorgang
5) Garen der Hähnchenkeulen (Kerntemperatur mehr als + 80° C) (Temperaturmessung)
6) Abgabe des Menüs zum Verzehr bei mindestens + 65° C
Bratwurst und Pommes frites
In einem Imbiss sollen zum sofortigen Verzehr Bratwurst und Pommes frites hergestellt werden.
Gefahrenanalyse
(Lebensmittel und Prozess)
Bratwurst ist ein leicht verderbliches Lebensmittel. Daher muss es bis zum Erhitzen bei maximal
+ 7° C gekühlt werden. Beim Erhitzen sollte eine Kerntemperatur von mindestens 80° C erreicht werden.
Pommes frites (TK) müssen bis zum Erhitzen bei mindestens – 18° C gelagert werden. Sie sollten in der Friteuse bei maximal + 175° C erhitzt werden. Bei höheren Temperaturen könnten Acrylamid (krebserregend) gebildet werden.
Die Prozessstufen
1) Transport vom Lieferanten in geschlossenen Kühleinrichtungen (Bratwurst maximal +7° C
(frische Bratwurst + 4° C), Pommes frites mindestens – 18° C) (Temperaturmessung bei
Anlieferung)
2) Zwischenlagerung in Kühleinrichtungen im Betrieb (Temperaturmessung täglich)
3) Frittieren der Pommes frites bei maximal + 175° C (Temperaturmessung beim Erhitzen)
4) Erhitzen der Bratwurst auf eine Kerntemperatur von mindestens + 70° C (Temperaturmessung)
5) Abgabe an den Verbraucher bei mindestens + 65° C
Pizza in einem Supermarkt oder einer Tankstelle
Gefahrenanalyse
(Lebensmittel und Prozess)
Eine industriell hergestellte und verpackte TK-Pizza birgt nur ein geringes Gesundheitsrisiko.
Beim Transport zum Supermarkt/zur Tankstelle muss sichergestellt sein dass – 18° C nicht überschritten werden. Dies gilt ebenso für die Zwischenlagerung im Betrieb. Im Backofen wird die Pizza bei mindestens + 80° C (Produkttemperatur) entsprechend der Herstellerempfehlung gegart.
Die Prozessstufen
1) Transport zum Betrieb: mindestens – 18° C
2) 2 Eingangskontrolle (Temperaturmessung bei Anlieferung stichprobenweise)
3) Lagerung in Tiefkühleinrichtung bei mindestens – 18° C (Temperaturmessung täglich)
4) Zubereitung entsprechend Herstellerempfehlung (Temperaturmessung und Zeit beachten)
5) Abgabe an den Verbraucher bei mindestens + 65° C
Belegte Brote und Brötchen
(Bäckerei, Tankstelle, Fleischerei)
Gefahrenanalyse
(Lebensmittel und Prozess)
Werden belegte Brote mit kühlungsbedürftigen Lebensmitteln angeboten, müssen sie bis zur Abgabe bei maximal + 7° C gelagert werden.
Schon nach kurzer Zeit werden sie unansehnlich. Der Brotbelag trocknet durch die Kühlung aus, und das Brot wird pappig. Belegte Brote sollten daher höchstens für eine Stunde angeboten werden. Noch besser ist es, „just in time“ zu produzieren, das heißt bei Bestellung das Brot zuzubereiten.
Die Prozessstufen
1) Transport der Brote in sauberen Behältern, verpackter Aufschnitt, Käse, Salat bei maximal
+ 7° C (Temperaturmessung)
2) Eingangskontrolle (Temperaturmessung)
3) Lagerung von Käse, Wurst, Salat bei maximal + 7° C (Temperaturmessung täglich)
4) Zubereitung bei Bestellung auf sauberer Unterlage mit sauberem Besteck
5) Abgabe an den Verbraucher
Beispiel zu Prozessstufe 5:
- Ein Rührei ist gar, wenn das Ei fest ist (Sichtkontrolle)
- Eine Frikadelle ist durchgegart, wenn das Innere nicht mehr rot, sondern grau-braun ist
(Sichtkontrolle)
Hinweis:
Die Gartemperatur muss nicht bei jedem Garvorgang gemessen werden, wenn in Arbeitsanweisungen festgelegt wird, wie lange bei welcher Temperatur bestimmte Lebensmittel zu erhitzen sind, um mindestens + 70° C zu erreichen.
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