Hygieneschulung - Aktuelles Urteil aus dem Lebensmittelbereich
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Bäcker wegen Hygienemängeln verurteilt
Das Amtsgericht München hat einen 39-jährigen Bäcker wegen Hygienemängeln,
nach einer ersten Verwarnung mit 6.000 Euro, nun zu einer Geldstrafe
von 4.500 Euro verurteilt. Zuvor wurden in der Backstube des Angeklagten
Kakerlaken, Mäusekot, verunreinigte Backbleche sowie tote Mäuse gefunden.
Nach der ersten Verwarnung änderten sich die Zustände in der Backstube
nicht. Der Bäckermeister hat seinen Betrieb inzwischen verkauft.
Quelle: BAV Newsletter 02/2011