Hygieneschulung - BLL gegen Pflichtgebühren für amtliche Kontrollen
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Lebensmittelüberwachung muss weiterhin kostenfrei als staatliche Aufgabe angeboten werden
Keine Gebühren für die amtliche Regelkontrolle
Die generelle Einführung von Pflichtgebühren (Artikel 77) auch für die sogenannte „amtliche Regelkontrolle“ in den Unternehmen wird von Seiten der Lebensmittelwirtschaft strikt abgelehnt. Dies gilt umso mehr als bereits erste Begehrlichkeiten von Bundesländern erkennbar sind, auch ohne besonderen Anlass und ohne Befund durchgeführte amtliche Regelkontrollen in Unternehmen durch diese selbst finanzieren zu lassen. Dies geht aus einem Protokoll der Agrarministerkonferenz vom 12. April 2013, Protokollerklärung zu TOP 25 der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein, S. 41, hervor.
Im Gegensatz zu bereits heute gebührenpflichtigen Leistungen der Lebensmittelüberwachung, wie Betriebszulassungen, amtliche Bescheinigungen oder Veterinärdienstleistungen wie z.B. Fleischuntersuchungen, handelt es sich bei der Regelüberwachung um eine originäre Aufgabe des Staates im Rahmen der Daseinsvorsorge, nicht um eine Dienstleistung der Überwachung für die Lebensmittelwirtschaft.