Hygieneschulung - EU beschließt neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln

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Hygieneschulung - neue Regelungen zum Thema Mindestschriftgröße, Nährwerttabelle...

Täuschung bei Fleisch ist nicht mehr wurscht

EU-Parlament beschloss neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Vieles wurde verwässert, fix kommen Nährwerttabelle, Mindestschriftgröße und besserer Schutz gegen Täuschungen.

Ein Überblick.

Das war eine schwere Geburt. Nach jahrelangem Streit zwischen Politik, Konsumentenschutz und Lebensmittelindustrie sowie einigen Skandalen (Stichwort "Hartberger Bauernquargel") wurden gestern im EU-Parlament neue Pflichten für die Lebensmittelkennzeichnung abgesegnet. Ein Überblick, was auf Verpackungen draufstehen muss.
Nährwerttabellen. Ab 1. 1. 2014 müssen auf jeder Lebensmittel-verpackung die Nährwerte Zucker, Fett, Eiweiß, gesättigte Fettsäuren, Kohlehydrate, Salz und Gesamtenergie je 100 Milliliter bzw. je 100 Milligramm angegeben sein. Eine Ampelkennzeichnung (grün für wenig Fett, Eiweiß, Zucker etc., rot für viel) war ja von der Lebensmittellobby abgeschmettert worden. Doch die einzelnen Staaten dürfen selbst schärfere Vorschriften erlassen.
 

Mindestschriftgröße.

Etiketten müssen künftig mit einer Mindest-schriftgröße von 1,2 Millimetern (bzw. 0,9 Millimetern bei Kleinver-packungen) bedruckt werden.
 

Herkunftskennzeichnung.

Hier gab es im Gegensatz zu den früheren Plänen die meisten Verwässerungen. Die geplante Pflichtangabe, dass bei frischem Schweine-, Hühner-, Schaf- und Ziegenfleisch draufstehen muss, wo das Tier geboren, aufgewachsen und geschlachtet worden ist, kommt vorerst nicht. Hier muss die EU-Kommission in den nächsten zwei Jahren einen Kompromiss finden. Für alle weiteren Produkte wie Milch, Käse oder weiterverarbeitetes Fleisch hat man sogar fünf Jahre Zeit, um auszuloten, ob diese Herkunftsbezeichnung überhaupt möglich ist. Sehr zum Missfallen heimischer Agrarier, die das Problem nun "auf die lange Bank geschoben" sehen.
 

Imitate.

Fix ist, dass Analog-Käse und Schinken-Imitate jetzt als solche gekennzeichnet werden müssen und nicht "Käse" oder "Schinken" genannt werden dürfen.

Täuschungsverbot.

Dies wurde nun viel präziser formuliert. Künftig kann die Lebensmittelkontrolle in jedem Land sanktionieren, wenn die Gesamtaufmachung eines Lebensmittels (z. B. Verpackung mit Österreich-Fähnchen) einen anderen Eindruck erweckt als es dem Inhalt entspricht. Wo Österreich draufsteht, muss künftig auch Österreich drin sein. Hier plant die Lebensmittelkontrolle auch eine "Aktion scharf"

Quelle: Ärzte Zeitung online, 05.07.2011