Hygieneschulung - Neues Recht im Bereich Infektionsschutzgesetz

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Hygieneschulung - Aktuelle Änderung im Bereich Belehrung Infektionsschutzgesetz

 

Mit der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Folgebelehrung der Mitarbeiter gemäß § 43 Absatz 4 von bisher "jährlich" auf neu "alle zwei Jahre" festgesetzt (siehe Anhang 10a).

Eigentlich paradox. Da soll der Infektionsschutz verbessert werden und dann werden die Vorgaben noch gelockert....

Diese Änderung ist am 04. August 2011 in Kraft getreten.

 

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IFSG 2011Bundesgesetzblatt - Infektionsschutzgesetz Änderung 2011.pdf103.55 KB