Downloads

Aktuelles

Hygiene-Ampel - Aktuelle Angebote

Das aggressive Darmbakterium EHEC wütet derzeit in Deutschland. Derzeit gibt es 2.800 erfaßte Erkrankungen, 642 HUS-Infektionen und 29 bestätigte Todesfälle.

Hiervon ist auch die Gastronomie, die Gemeinschaftsverpflegung und das Catering betroffen. Die einzige Möglichkeit, sich vor dieser oder in der Zukunft kommenden Lebensmittel-Infektionen zu schützen, sind gute Hygienemaßnahmen in Ihrem Betrieb sowie Hygieneschulungen Ihres Personals auf dem aktuellsten Stand des Wissens.

Die „Hygiene-Ampel“, die ab Mitte 2012 an jeder Eingangstür zu jedem Hotel, Restaurant, Bistro, Gaststätte in Deutschland hängen wird, krempelt die Gastronomiebranche total um.

Wie Sie sicherlich wissen…

Hygiene-Ampel

Hygiene-Ampel - Veröffentlichung der Ergebnisse der Betriebskontrollen

Im Mai hat eine Sonder-Verbraucherschutzministerkonferenz mehrheitlich beschlossen, dass die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen künftig durch den Aushang eines Kontrollbarometers in den Betrieben deutlich gemacht werden müssen. Die Einführung erscheint damit wahrscheinlich. 

Rainer Nuss, selbst Lebensmittelkontrolleur, informiert (bitte hier den beigefügten Presseartikel lesen...).

Hygiene-Ampel - letzte Infos

Hygiene-Ampel - Letzte Infos zur Veröffentlichung von Ergebnissen der Betriebskontrollen

Rainer Nuss, selbst Lebensmittelkontrolleur, informiert über die aktuelle Entwicklung im Bereich:

Hygieneampel, Kontrollbarometer oder Transparenzsystem.

Zwischenzeitlich gibt es immer mehr Infos zu diesem Thema - lesen Sie hier und bereiten Sie ihren Betrieb darauf vor...

Hygieneschulung - Was bedeuten Siegel und Zeichen bei Lebensmitteln?

Was bedeuten Siegel und Zeichen bei Lebensmitteln? Lesen Sie auf dem beigefügten Dokument...

Hygieneampel - Was bedeuten Bezeichnungen wie Hygieneampel, Hygiene-Smiley? Wie geht es weiter - Historie und Ausblick...

Hygieneampel, Transparenzsystem, Kontrollbarometer...

So oder so ähnlich werden sie genannt, die derzeitigen "Qualitätssiegel", die durch die amtliche Lebensmittelüberwachung nach entsprechenden Kontrollen in Gewerbebetrieben vergeben werden.

Wir versuchen hier etwas Licht ins Dunkel der derzeitigen Bewertungssiegel zu bringen.

Sehen Sie auf dem beigefügten Dokument die Historie und die Zukunft der Bewertung von Betriebskontrollen bzw. bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln...

 

Allergenkennzeichnung - Muss Fisch als Allergen im Wein gekennzeichnet werden?

Wein im Fisch – als Allergen zu kennzeichnen? Wein kann tatsächlich Fisch oder andere Eiweißprodukte enthalten. Sie werden verwendet, um bei der Weinherstellung sogenannte Trubstoffe zu entfernen. Diese Stoffe sollen herausgefiltert werden, weil sie den Wein trüb machen und bitter schmecken lassen. Deswegen geben die Winzer eiweißhaltige Stoffe dazu - häufig Pulver aus Fischblasen. So werden die Trubstoffe gebunden und setzen sich nach einiger Zeit am Boden ab. Sie können nun leicht herausgefiltert werden. Nach diesem Prozess ist der Wein klar und schmeckt nicht mehr bitter. Fraglich ist nun, ob die eingesetzten tierischen Stoffe als Allergene im Sinne der LMIV gekennzeichnet werden müssen, da diese evtl. Allergien auslösen können. Fisch im Wein? Hausenblase zur Schönung von Wein. Das ist eine Gelatine aus der Blase von Fischen (vorwiegend Welsen und Stören). Diese Gelatine flockt mit Eiweiß besser aus als gewöhnliche Gelatine. Es wird hierzu Fischgelatine aus Fischhaut eingesetzt. Alle seit dem 01.07.2012 abgefüllten Weine müssen nun bei der Verwendung von Ei- und Milch-basierten Schönungsmitteln diese als Allergene auf dem Etikett deklarieren, wie bisher schon den Schwefelzusatz (Sulfit). Fischprodukte sind von dieser Pflicht befreit.

HACCP

HACCP-Konzept - Was ist das?

Einführung eines HACCP-Systems

Grundlagen

Ein System nach den HACCP-Grundsätzen muss nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Art. 5 in jedem Betrieb etabliert werden. Dies trifft auch für handwerklich strukturierte Betriebe zu. Es ist jedoch selbstverständlich, dass die Einrichtung eines derartigen Systems nicht in demselben Maß wie bei industriell arbeitenden Betrie-ben erfolgen kann. Ein HACCP-System ist kein Werkzeug zur Umsetzung allgemei-ner Hygienemaßnahmen, es ersetzt nicht die Basishygiene. Nur soweit möglich und sinnvoll können immer wiederkehrende und standardisierbare Vorgänge in das System aufgenommen werden. Es stellt sich die Frage, warum überhaupt ein HACCP-System in einem Betrieb etabliert werden muss, obwohl bisher allem Anschein nach ohne „Probleme“ gearbeitet werden konnte. Definitionsgemäß ist dieses System „eine Methode, mit der Schwachstellen im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen aufgedeckt und beherrscht werden sollen“. D. h. in erster Linie dient es dem Verbraucherschutz, weil möglichst viele Gefährdungspotentiale ausgeschaltet werden sollen. Betrachtet man das System näher, so kann es durchaus sein, dass in einem Betrieb auch andere Schwachstellen aufgedeckt wer-den, deren Beseitigung ein effizienteres und kostengünstigeres Arbeiten ermögli-chen. Die Strukturen eines Betriebes werden in Zusammenarbeit mit den Mitarbei-tern auf ihre Wirksamkeit überprüft. Um ein Kontrollsystem in einem Betrieb zu instal-lieren, welches den HACCP-Grundsätzen entspricht, sei nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Prinzipien nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Art. 5 dargestellt.

Allgemeine Grundsätze eines HACCP-Systems

Um ein HACCP-Konzept einzuführen, ist es sinnvoll, kompetente Personen in den Entscheidungsprozess einzubinden, die die notwendige hygienische und technologi-sche Sachkenntnis besitzen und die besonderen betrieblichen Gegebenheiten ken-nen. In kleineren Betrieben ist meist der Betriebsinhaber selbst gefordert, er kann jedoch auch externe Sachverständige zu Rate ziehen, oder diese Aufgaben an einen Mitarbeiter als Hygienebeauftragten oder an mehrere Mitarbeiter als „Hygieneteam“ (je nach Betriebsgröße) weiter delegieren. Wichtig bleibt aber, dass Mitarbeiter an der Entstehung eines Eigenkontrollsystems teilhaben, es mitentwickeln und in das System eingebunden werden, damit steigt die Akzeptanz erheblich. Jedes System scheitert, wenn den Mitarbeitern ein Konzept unterbreitet wird, das sie nicht verste-hen. Im Folgenden sollen die allgemeinen Grundsätze eines HACCP-Systems kurz erläutert werden. Ausführliche Literatur sei hierzu im Anhang genannt.

1. Ermittlung von Gefahren, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen

Eine Gefahr in diesem Sinne ist ein biologisches, chemisches oder physikalisches Agens in einem Lebensmittel oder der Zustand eines Lebensmittels, der eine Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen kann.

Diese Gefahren können sein:

Physikalische Gefahren:

Fremdkörper, Metallteile wie abgebrochene Messer, Ma-schinenteile, Glassplitter, Kunststoffteile, Knochensplitter, usw.

Chemische Gefahren: Farbanstriche, Rohrbahnfett, Lösungsmittel, Schädlingsbe-kämpfungsmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittelrückstände, Kontaminanten (wie Schwermetalle, Acrylamid), Rückstände von Tierarzneimitteln, Pestizide, usw.

Biologische Gefahren: pathogene Keime, wie Salmonella, Yersinia enterocolitica, Listeria monocytogenes, Staphylococcus aureus, EHEC, Clostridium ssp., Bacillus cereus, Campylobacter, Kontamination mit TSE Erregern (transmissible sponfiforme Enzephalopathien), Pilze, Parasiten, Schädlinge, usw.

Es ist unmöglich, den gesamten Betrieb auf einmal in dieses Konzept bringen zu wollen, vielmehr sollte man sich auf einzelne gut überschaubare Teilbereiche, z.B. die Schlachtung oder die Zerlegung, beschränken. Hierzu sollte ein Ablaufschema (Arbeitsablaufplan, Fließdiagramm), in dem die einzelnen Arbeitsschritte der Reihe nach aufgeführt sind, erstellt werden. Nun sind alle Bereiche aufzulisten, die tatsächlich während des Produktionsablaufes gefährlich sind, z.B. mangelnde Erhitzung oder Kontaminationsmöglichkeiten.

 

Merkblätter

Getränkeschankanlagen

Getränkeschankanlagen:

Hier finden Sie ein Merkblatt, welches Ihnen beim Betrieb von Getränkeschankanlagen helfen soll, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Speise- und Getränkekarten - Richtige Kennzeichnung der Zusatzstoffe

Hier finden ein Merkblatt als Hilfestellung zur richtigen Kennzeichnung Ihrer Speise- und Getränkekarte.

Insbesondere ist die Kennzeichnung der Zusatzstoffe, der gentechnisch veränderten Lebensmittel sowie die Einhaltung der wahrheitsgemäßen Angabe im Sinne der Verbrauchererwartung (z.B. bei Schinken, Käse, Wiener Schnitzel...) zu beachten.

Speisekartenkennzeichnung - Muster Speise- und Getränkekarte - Kennzeichnung von Zusatzstoffen u.a.

Speisekarten und Getränkekarten

Wie ist die Kennzeichnung hinsichtlich der Zusatzstoffe (Farbstoffe, Konservierungsstoffe, etc.) in Speise- und Getränkekarten durchzuführen? Immer wieder gibt es Beanstandungen der Lebensmittelüberwachung hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung von Speise- und Getränkekarten. Hier finden Sie eine Anleitung mit konkreten Handlungsempfehlungen, wie Sie hierbei vorgehen sollten, um keine Fehler zu machen. Die Muster-Speise- und Getränkekarte ist so mit der Lebensmittelüberwachung abgestimmt.

Recht

Hygieneschulung - Aktuelles Urteil
Alkohol: Verfassungsrichter bestätigen Verkaufsverbot
 
Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung mit “wichtigen Belangen des Gemeinwohls“. Das Verbot diene der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Gesundheitsschutz.
 
Baden-Württemberg ist bislang das bundesweit einzige Land mit einem derartigen nächtlichen Verkaufsverbot für Alkohol. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Bürgers verwarfen die Richter nun in ihrem Beschluss. Dieser hatte eine Verletzung seines Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit geltend gemacht, weil er in der Sperrzeit am Kauf alkoholhaltiger Getränke gehindert sei. Seit dem 1. März darf im Land von 22.00 bis 5.00 Uhr kein Alkohol mehr in Ladengeschäften aller Art sowie in Tankstellen, Kiosken und Supermärkten verkauft werden. Betriebe mit Gaststättenkonzession sind vom Verbot ausgenommen.
Das Verfassungsgericht betonte, das Land wolle damit einer in der Nacht zu verzeichnenden Zunahme alkoholbedingter Straftaten begegnen und Gesundheitsgefahren mindern. Die Einschränkung der Verkaufszeiten führe zu einer „Eindämmung übermäßigen Alkoholkonsums, der gerade durch die jederzeitige Verfügbarkeit gefördert wird“.

Durch die Regelung im baden-württembergischen Ladenöffnungsgesetz würden Käufer alkoholischer Getränke auch nicht unzumutbar beeinträchtigt. Sie könnten auch während der Verbotszeiten zuvor gekaufte alkoholische Getränke trinken oder diese in Gaststätten und anderen privilegierten Verkaufsstellen genießen. Deshalb sei das nächtliche Verkaufsverbot verhältnismäßig. 

Hygieneschulung - Aktuelles Urteil zum Thema Abgabe von Hunde- und Katzenfleisch an Gäste
Hund und Katze: Verzehr ist absolut verboten
 
Bei einem asiatischen Gastwirt wurden bei einer Kontrolle in der Tiefkühltruhe 16 tiefgefrorene abgezogene Katzen sowie zum Tieffrieren vorbereitete weitere abgezogene Katzen gefunden. Der Gastronom verteidigte sich damit, diese seien für seinen privaten Verzehr. Diese Schutzbehauptung hilft ihm nicht.
Nach § 22 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung ist es nach Absatz 1 a verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen. Diese Vorschrift wurde mit Wirkung zum 21. Mai 2010 eingefügt.