Pflegeheime & Krankenhäuser
Umsetzung des EU-Hygiene-Paketes in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die Mahlzeiten bereitstellen oder selbst herstellen sind verpflichtet ein Hygienekonzept nachzuweisen. Ein gutes Hygienekonzept, ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln und eine gründliche Eigenkontrolle verringern die Gefahr von Lebensmittelinfektionen und somit Gesundheitsgefährdungen bei Ihren Patienten.
Im Seminar erfahren Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lebensmittelhygiene,
was Sie beachten müssen, wie die räumlichen Vorraussetzungen beschaffen sein sollten
und wie Sie Lebensmittelsicherheit gewährleisten können.
Zielgruppe
- Heimleitung, Küchenleitung, Hauswirtschaftliche Leitung (Personen mit Führungspositionen)
Gesetze
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Verordnung (EG) 852/2004 – Hygiene-Schulung
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Infektionsschutzgesetz § 43 (4) - „Wiederholungsbelehrung“
Inhalte
- Lebensmittelkunde
- Gute Herstellungspraxis
- Lagerung von Lebensmitteln
- Lebensmittelrecht
- MHD / Verbrauchsdatum
- Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
- Eigenkontrolle
- Gefahren im Betrieb / nachteilige Beeinflussung
- Reinigung und Desinfektion
- Krankheiten
- Krankheitsübertragung durch Lebensmittel
- Tätigkeitsverbote
- Mitteilungspflicht
Die Schulungsinhalte orientierten sich nach der DIN 10514 Hygieneschulung
und an der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV-neu) vom 15.08.2007.
Referenten
- Unabhängige fachlich qualifizierte Referenten mit Praxiserfahrung
Zertifikate
- Alle Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung gem. DIN 10514
Dauer
- Tageskurs
Teilnehmergebühr
- EUR 145,- pro Person inkl. Seminarunterlagen Zertifikat (als Inhouseschulung min. EUR 500,- zzgl. Fahrtkosten)
Seminaranmeldung
Anhang | Größe |
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Teilnahmebedingungen.pdf | 17.01 KB |